Industriehelme bieten Schutz gegen herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und Anstoßen an feststehenden Gegenständen. Die Grundanforderungen sind in der EN 397 geregelt und beinhalten folgende Prüfungen:
Bei der Stoßdämpfungsprüfung wird ein 5 kg schweres, rundes Metallobjekt aus 1 m Höhe auf den Helm fallen gelassen (entspricht 49 J). Die Prüfung gilt als bestanden wenn die übertragende Kraft auf den Prüfkopf < 5 kN ist.
Durchdringungsfestigkeitsprüfung: Hier wird ein 3 kg schweres, scharfkantiges Objekt (30 °) aus 1 m Höhe fallen gelassen (entspricht 29,5 J). Die Spitze darf den Prüfkopf nicht berühren. Beide Prüfungen werden an insgesamt 8 Helmen vorgenommen, die jeweils eine andere Vorbehandlung erhalten haben: kalt (4–24 h bei -10 °C), heiß (4–24 h bei +50 °C), 4–24 h in Wasser gelegt und künstliche Alterung (Xenon-Lampe 4 h).
Der Helm aus der Durchdringungsfestigkeitsprüfung wird bei der Kinnriemenbefestigungsprüfung genutzt. Auf den Kinnriemen wird eine Zugkraft ausgeübt. Die Kinnriemenbefestigung muss zwischen 150–250 N nachgeben. Der Helm aus der Stoßdämpfungsprüfung wird für die Prüfung hinsichtlich des Brennverhaltens genutzt. Dabei wird ein Brenner 10 s auf die Helmschale gehalten. 5 s nach Entfernung des Brenners darf keine Flamme nachbrennen.
Zusätzlich zu den gerade genannten Grundprüfungen finden sich in der EN 397 weitere Zusatzprüfungen, die, sofern sie (positiv) absolviert wurden, durch entsprechende Kennzeichnung entweder direkt am Helm oder auf einem Etikett vermerkt werden: Der Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis -30 °C nach EN 397 wird nachgewiesen durch Bestehen der Prüfungen zur Stoßdämpfung und Durchdringungsfestigkeit unter der Vorbehandlung in der Kältekammer: 4-24 h bei -30 °C.
Kennzeichnung am Helm: -20 °C oder -30 °C
Der Einsatz bei sehr hohen Temperaturen bis +150 °C nach EN 397 wird nachgewiesen durch Bestehen der Prüfungen zur Stoßdämpfung und Durchdringungsfestigkeit unter der Vorbehandlung in der Temperierungskammer: 1 h bei +150 °C.
Kennzeichnung am Helm: +150 °C
Bei der EN 397 Zusatzprüfung Molten Metal wird geschmolzenes Metall auf den Helm gegossen. Dieses darf nicht durch die Helmschale dringen und eine eventuelle Helmschalenverformung muss unter < 10 mm bleiben. Entstandene Flammen müssen innerhalb von 5 s selbst verlöschen.
Kennzeichnung am Helm: MM
Bei der EN 397 Zusatzprüfung hinsichtlich seitlicher Verformung wird der Helm zwischen zwei Stahlplatten gelegt und steigenden seitlichen Druckkräften bis 430 N ausgesetzt. Die Anforderung ist, dass die maximale seitliche Verformung < 40 mm und die Restverformung < 15 mm ist.
Kennzeichnung am Helm: LD
Elektrische Isolierung: die 440 V AC Zusatzprüfung aus EN 397 weist einen Schutz bei kurzfristigem, unbeabsichtigtem Kontakt mit spannungsführenden Leitern mit Wechselspannungen bis zu 440 V nach. Dabei werden unter der Verwendung von 1.200 V AC drei unterschiedliche Situationssimulationen nachgestellt. Die Anforderung ist, dass der Leckstrom max. 1,2 mA haben darf. Belüftete Helme und leitende Oberflächen können diese Prüfungen nicht bestehen.
Kennzeichnung am Helm: 440 V AC.
Bei älteren Helmen ist teilweise eine 1.000 V Markierung entsprechend DIN 4840 vorzufinden. Diese Norm ist aus dem Jahr 1989 und wurde ersetzt durch die EN 397. Ferner ist die Norm EN 50365 für elektrisch isolierende Helme zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1000 V (AC) Wechselspannung oder 1.500 V (DC) Gleichspannung zu nennen. Bei diesem Test werden 10.000 V verwendet. Helme, die diese Zertifizierung haben, sind anhand des Doppeldreiecks zu erkennen (im Helm selbst und in der Gebrauchsanleitung). Wenn Sie in einer (potenziell) elektrisch gefährlichen Umgebung arbeiten, sollten Sie unbedingt auf die 440 V AC und die EN 50365 Bestätigung für Ihren Schutzhelm achten.
ATEX Die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Entladungen ist in explosionsgefährdeten Bereichen sehr wichtig. Bei Industrieschutzhelmen gibt es allerdings derzeit keinen einheitlichen Sprachgebrauch für die Begriffe „ableitfähig“ oder „antistatisch“. Um den Nachweis der Antistatik zu erbringen kann die EN 13463-1 hinzugezogen werden: „Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen“.
Praxistauglichkeit Neben all den Normen und Prüfungen ist für die Praxistauglichkeit eines Helms tatsächlich nur wichtig ob der Helm auch wirklich getragen wird. Ausschlaggebend für die Helmakzeptanz sind der Komfort und das Design. Eine individuelle Bedruckung sowie spezielle Aufkleber für den Helm steigern nachweislich die Motivation zur Benutzung des Schutzhelms. Diese Faktoren sollten bei der Helmauswahl also ebenso berücksichtigt werden. |